• Frage: Kann es einen Fall geben in dem das Nutzen der KI strafrechtlich verfolgt werden kann?Da ja alle KI generierten Sachen rein fiktiv sind.

    Frage gestellt deed35seg am 18 Feb 2026.
    • Foto: Anne Reinhardt

      Anne Reinhardt Beantwortet am 18 Feb 2026: last edited 18 Feb 2026 14:01


      (Mini-Disclaimer vorweg: Ich bin keine Juristin, versteh das gerne als eine allgemeine Einordnung deiner Frage)

      Ja, das kann passieren. Bloß weil KI-Inhalte fiktiv sind, können sie trotzdem strafbar sein. Entscheidend ist, WAS du damit tust und WEN du damit schädigst oder täuschst. Der Deutsche Bundestag fasst das ganz gut zusammen: Deepfakes und andere KI-Inhalte können schon nach heutigen Gesetzen strafrechtlich relevant sein (z. B. bei Beleidigung/Verleumdung, beim Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Datenschutz oder bei besonders schweren illegalen Inhalten).

      Hier mal ein paar Beispiele, damit du es besser einordnen kannst:

      1) Wenn du ein KI-Bild oder Video von einer echten Person (z. B. einer Mitschülerin) veröffentlichst, ohne dass sie einverstanden ist, kann das strafbar sein (Stichwort „Recht am eigenen Bild“). Dafür gibt es im Kunsturhebergesetz sogar eine eigene Strafvorschrift: Wer ein Bildnis ohne Einwilligung verbreitet oder öffentlich zeigt, kann bestraft werden.

      2) Wenn du mit KI Inhalte erstellst, die jemanden beleidigen oder über jemanden eine schädliche Unwahrheit verbreiten (zum Beispiel ein Deepfake, das jemanden etwas „sagen“ lässt, was die Person nie gesagt hat), kann das unter die Ehrverletzungsdelikte fallen (Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung).

      3) Wenn du KI nutzt, um andere zu täuschen, kann das schnell Richtung Betrug gehen: etwa eine Voice-KI, die wie jemand anderes klingt, und du nutzt das, um jemanden zu Geldzahlungen zu bringen.

      Ganz wichtig: Bei bestimmten Inhalten ist die Lage besonders strikt, zum Beispiel bei Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder/Jugendliche. Der Bundestag weist darauf hin, dass solche Inhalte strafbar sind und dass es dabei auch unerheblich sein kann, ob ein reales Geschehen abgebildet wird, wenn ein entsprechender Anschein erweckt wird (also z. B. sehr realistische KI-Erzeugnisse).

      Das sind nur einige Beispiele, ich bin mir sicher, da gibt es noch zahlreiche mehr Bereiche, über die uns jetzt eine Juristin oder ein Jurist aufklären könnte!

      Unterm Strich: Wenn man KI nutzt, um zu täuschen, zu beleidigen, illegale Inhalte zu verbreiten oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen, kannst du dafür belangt werden.

    • Foto: Heinke Hihn

      Heinke Hihn Beantwortet am 18 Feb 2026:


      Ich bin kein Jurist, aber es gibt schon ein paar Möglichkeiten. Erstmal ist die Nutzung selbst wahrscheinlich nicht strafrechtlich relevant, sondern eher, was du damit machst. Hier ein paar Beispiele:

      – du nutzt ein Foto von einer Person ohne ihr Einverständinus und lädst es in eine KI hoch, die es dann verändern soll.
      – du gibst von einer KI erstelles Material als dein eigenes Material aus (Plagiat)
      – du benutzt eine KI, um jemanden zu täuschen. Du erstellt zB ein Foto von einem Gerät, das du nicht besitzt und nutzt das Foto in einem Online-Inserat

    • Foto: Jens-Bastian Eppler

      Jens-Bastian Eppler Beantwortet am 18 Feb 2026:


      Ich bin mir nicht sicher, wie das juristisch aussieht, aber ich denke, das wird gerade heiß diskutiert. Am Ende sollten wir uns als Gessellschaft ja die Gesetze geben, die wir brauchen für ein angenehmes Zusammenleben. Und da sollte z.B. das erstellen von pronografschen Inhalten ohne das Einverständnis immer strafbar sein. Genauso wie mit KI gnerierte Kinderpornografie.

    • Foto: Kathrin Lutz

      Kathrin Lutz Beantwortet am 19 Feb 2026:


      Da die Frage bereits beantwortet wurde lenke ich den Blick nochmal in eine andere Richtung. KIs könnten ja durchaus auch „selbst“ strafrechtlich verfolgt werden. Momentan ist das noch nicht möglich und es werden je nach Fall die Firmen hinter den KIs oder die NutzerInnen verantwortlich gemacht. Dazu müsste sich auch einiges an unserem gesellschaftlichen Verständnis verändern, wen wir als Gegenüber anerkennen. Im Mittelalter konnte man auch Schweine verklagen, undenkbar ist es also nicht.

    • Foto: Aya Ghoul

      Aya Ghoul Beantwortet am 19 Feb 2026:


      Auf jeden Fall. Auch wenn KI-generierte Inhalte fiktiv sind, kann die Nutzung strafrechtlich relevant werden, z. B. wenn man damit illegale Inhalte verbreitet, Persönlichkeitsrechte verletzt oder Betrug begeht. Die Fiktion schützt also nicht automatisch vor rechtlichen Folgen.

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